ÄNDERUNGEN GESETZ NR. 34

Was ändert sich mit dem Gesetz Nr. 34 vom 11. März 2026?

Die Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 34 vom 11. März 2026 mit dem Jahresgesetz über die kleinen und mittleren Unternehmen führt wichtige Neuerungen für den Bausektor und insbesondere für das System der Baugenossenschaftskonsortien ein. Die am 7. April 2026 in Kraft getretene Maßnahme fügt sich in einen bereits mit dem Kodex für das öffentliche Auftgabewesen (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 36/2023) und dessen späteren Änderungen eingeleiteten Entwicklungspfad ein und stellt eine bedeutende Überarbeitung desselben dar.

STÄRKUNG DES KONSORTIALMODELLS

Eines der Hauptziele der Reform ist die Stärkung von Unternehmenszusammenschlüssen, die als strategisch angesehen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, insbesondere in organisationsintensiven Sektoren wie dem Bausektor. In diese Richtung führt das Gesetz die Anerkennung von Konsortialzentralen als “gegenseitige Systemeinrichtungen” mit Koordinierungs- und Entwicklungsfunktionen für die zusammengeschlossenen KMU ein. 

Dies ist ein relevanter Schritt: Der Gesetzgeber beschränkt sich nicht mehr darauf, die traditionellen Konsortien zu regeln, sondern baut eine übergeordnete Organisationsebene auf, die in der Lage ist, Kompetenzen, Ressourcen und industrielle Strategien zu integrieren.
Der bedeutsamste Eingriff für den Bausektor betrifft Artikel 5 des Gesetzes, welcher die in Artikel 67 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 36/2023 vorgesehene Regelung für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ändert. 

Nach der früheren Regelung war die Möglichkeit, sich unter Einbeziehung der Voraussetzungen von Konsortialunternehmen an Ausschęibungen zu beteiligen, hauptsächlich Genossenschaftskonsortien und Handwerksunternehmerkonsortien vorbehalten.
Mit der neuen Regelung wird diese Möglichkeit auch auf stabile Konsumgenossenschaften ausgedehnt, womit eine Ungleichheit beseitigt wird, die das System in den letzten Jahren geprägt hatte.
 
Die Gesetzesänderung führt zudem eine wesentliche Änderung im Verhältnis zwischen ein:
Anforderungen des Konsortiums
Ressourcen (Mittel, Ausrüstung, Personal) der Partnerunternehmen
 
Die Formulierung wechselt von einer kumulativen zu einer alternativen Logik: Das Konsortium kann seine technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit auch dadurch nachweisen, dass es sich ausschließlich auf die Ausstattung der Konsortialunternehmen stützt. 
Dieses Element stellt eine deutliche Vereinfachung dar, bringt aber in der Ausführungsphase auch größere Verantwortlichkeiten mit sich, verbunden mit einer Verstärkung der Kontrollen durch die Vergabestellen.
 
Das Gesetz Nr. 34/2026 führt kein gänzlich neues System ein, sondern stellt eine evolutionäre Überarbeitung des bestehenden Rechtsrahmens dar.
 
Insbesondere:
•sie bindet in den Kodex für das öffentliche Auftragswesen (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 36/2023) ein und aktualisiert dessen spezifische Artikel;
• berücksichtigt die bereits durch die jüngsten Korrekturen (darunter das Gesetzesvertretende Dekret Nr. 209/2024) vorgenommenen Änderungen;
• gleicht die Regelung zwischen den verschiedenen Konsortialtypen (Genossenschaften, Handwerker, stabile Konsortien) an.
Das Ziel besteht darin, Fragmentierungen und Auslegungsunsicherheiten zu überwinden, die im Laufe der Jahre häufig zu operativen Schwierigkeiten für Unternehmen und Vergabestellen geführt haben.
 
Operative Auswirkungen für den Bausektor
Für Baugenossenschaften bedeuten die neuen Bestimmungen:
• größere Flexibilität bei der Teilnahme an Ausschreibungen;
• Aufwertung der Kompetenzen der Konsortialunternehmen;
• Stärkung der strategischen Rolle der Konsortien als Bündelungsorgane;
• Notwendigkeit einer strukturierteren Verwaltung von Anforderungen und Ressourcen.
Gleichzeitig steigen die Transparenz- und Rückverfolgbarkeitspflichten, insbesondere in der Phase der Auftragsausführung, um eine unsachgemäße Nutzung der Anforderungen zu verhindern.